Datenschutz, Informationsfreiheit und Urheberrecht

In der schnelllebigen digitale Gesellschaft kann es einem schon schwindelig werden. Gestern sind wir noch für “Datenschutz” marschiert, und heute steht “Open Data” auf unseren Fahnen. Es bedeutet aber nicht, dass ein neues Prinzip ein altes ersetzt. Stattdessen muss man heute sehr genau schauen, wo das Prinzip “Datenschutz” Anwendung finden muss, und wo das Prinzip “offene Daten” Vorrang haben muss. So gibt es auch nur einen Bundesbeauftragten, der für beide Themen zuständig ist, den “Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit”. Seit 2003 übt Peter Schaar dieses Amt aus. Dass Datenschutz und Informationsfreiheit zwei Seiten einer Medaille sind, beschreibt er in diesem aktuellen Beitrag.

Ein anderer Begriff, der heute sowohl propagiert, wie auch in Frage gestellt wird, ist “Urheberrecht”. Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass das Urheberrecht, wie wir es heute haben, überholt oder überholungsbedürftig ist. Die EU-Kommissarin Neelie Kroes beklagt in einer Rede, die sie am 19.11.2011 auf einem Kultur- und Medienforum in Avignon gehalten hat, dass “Copyright” bei Bürgern zu einem Hasswort geworden ist.

“Meanwhile citizens increasingly hear the word copyright and hate what is behind it. Sadly, many see the current system as a tool to punish and withhold, not a tool to recognise and reward. “

(siehe auch diesen Eintrag auf Heise-Online)

Man muss sich vor Augen halten, dass hier die Interessen von 3 Rollen aufeinandertreffen. Die Interessen der “Werkschaffenden” (Autoren, Künstler), die Interessen der “Vermarkter” (Verlage, Mediengesellschaften) und die Interessen der “Nutzer” (Verbraucher, Konsumenten).

Nun gibt es ein gemeinsames Positionspapier der Wikimedia Deutschland e.V., der Digitale Gesellschaft e.V. und der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. , das mit “Was zu tun wäre: Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert” überschrieben ist. Es werden die Probleme aufgelistet, die aus dem aktuellen Urheberrecht resultieren, und in 5 Punkten werden grobe Richtungsempfehlungen gegeben. Z.B. dass das Urheberrecht eigentlich ein “Urheber- und Verbraucherrecht” werden muss, und dass man weg von “Schrankenregelungen” und hin zu “Fair Use-Klausel” kommen muss.


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